Allgemeine Geschäftsbedingungen

der PRAD Metallveredelung GmbH.

1. Anwendungsbereich


1.1 Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart ist, gelten diese Bedingungen für alle Verträge über Leistungen von PRAD Metallveredelung. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass PRAD Metallveredelung gesondert darauf hinzuweisen hat.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erlangen auch dann keine Geltung, wenn PRAD Metallveredelung Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder in Kenntnis dieser Bedingungen die in Auftrag gegebenen Leistungen ausführt.
1.3 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Eines Widerspruches bedarf es nicht.
1.4 Mit jeder Lieferung oder Leistung anerkennt der Vertragspartner die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung.

2. Auftragsbestätigung, Bestellungen

Nur schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) bestätigte Aufträge und Bestellungen binden PRAD Metallveredelung. Auch Änderungen eines Angebotes oder eines Vertrages wie insbesondere in Bezug auf Mengen, Preise, Technik und Termine binden PRAD Metallveredelung nur, wenn sie von PRAD Metallveredelung schriftlich bestätigt werden.

3. Lieferung/Leistung – Fristen und Termine

3.1 Angaben zu Lieferfristen und –terminen sind Näherungswerte. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse. Bei Verzug des Vormateriallieferanten ist PRAD Metallveredelung berechtigt, Lieferfristen und –termine um die Verzugsdauer in der Belieferung mit Vormaterial zu erstrecken.
3.2 Fristen und Termine sind eingehalten, wenn die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk von PRAD Metallveredelung verlassen oder die Versandbereitschaft dem Käufer/Empfänger gemeldet ist. Bei Lieferverzug hat der Käufer/Empfänger PRAD Metallveredelung eine angemessene Nachfrist zu setzen.
3.3 Bei leichtem Verschulden haftet PRAD Metallveredelung nicht für Lieferverzug.
3.4 Ohne Zustimmung von PRAD Metallveredelung darf ein erteilter Auftrag weder ganz noch teilweise an Subunternehmer weitergeleitet werden.
3.5 Teillieferungen sind zulässig. PRAD Metallveredelung ist außerdem berechtigt, zu liefernde Waren bereits vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern.

4. Transport

4.1 Der Transport zu Käufer erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn PRAD Metallveredelung den Transport durchführt oder organisiert.
4.2 Eine Transportversicherung oder eine Versicherung gegen den zufälligen Untergang der Ware wird von PRAD Metallveredelung nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers auf dessen Kosten abgeschlossen.

5. Liefer(Erfüllungs)ort, Gefahrenübergang

5.1 Lieferort ist das Werk von PRAD Metallveredelung.
5.2 Beim Verkauf der Ware durch PRAD Metallveredelung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Bereitstellung der Ware am Lieferort auf den Käufer über.
5.3 Beim Kauf von Waren durch PRAD Metallveredelung geht die Gefahr erst nach Abladung der Ware am Lieferort und Übergabe einer sonstigen Leistung am Leistungsort über.
6. Prüfung

Der Käufer hat die gelieferten Waren sorgfältig zu prüfen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn der Käufer PRAD Metallveredelung nicht binnen 5 Tagen ab Lieferung unter Angabe der verwendeten Prüfmethode und der Prüfergebnisse schriftlich mitteilt, welche Mängel festgestellt wurden. Sobald der Käufer oder ein Dritter mit der Weiterverarbeitung oder dem Einbau der Waren beginnt, gilt die Lieferung in jedem Fall als genehmigt.
7. Preise, Rechnung, Zahlung

7.1 Verkauf
7.1.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise ohne Verpackungs- und Transportkosten. PRAD Metallveredelung ist berechtigt, die Preise an veränderte Rohstoffpreise und Fremdkosten anzupassen.
7.1.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen.
7.1.3 Ist der Käufer mit der Annahme in Verzug, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug fällig.
7.1.4 Alle Steuern, Zölle oder sonstigen Abgaben, die mit der Einfuhr oder der Übernahme der Waren verbunden sind, hat der Käufer selbst zu tragen.
7.1.5 Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens aber 6% p. a. geschuldet.

7.2 Einkauf

7.2.1 Preise sind Fixpreise und beinhalten alle Aufwendungen für die vollständige Erbringung der Lieferung/Leistung.
7.2.2 Ist die Lieferung/Leistung mangelhaft, ist PRAD Metallveredelung berechtigt, die Zahlung bis zur vollständigen Erfüllung zurückzuhalten.
7.2.3 Mangelfreie und vollständige Lieferung/Leistung und ordnungsgemäße Rechnungslegung vorausgesetzt, erfolgt die Zahlung binnen 14 Tage ab Zugang der Rechnung mit 3% Skonto oder binnen 90 Tagen netto.
7.2.4 Die Verzugszinsen betragen 4% p. a.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich PRAD Metallveredelung das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware)
8.2 Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt alle ihm aus der Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware jetzt und in Zukunft zustehenden Forderungen bis zur Höhe aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an PRAD Metallveredelung ab. Der Käufer ist bis auf Widerspruch ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von PRAD Metallveredelung im eigenen Namen einzuziehen.
8.3 Falls der Käufer die Vorbehaltsware auf Kredit weiterveräußert, ist er verpflichtet, sich selbst das Eigentum an der Vorbehaltsware als Treuhänder von PRAD Metallveredelung vorzubehalten. Er tritt alle Rechte aus diesem Vorbehalt bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an PRAD Metallveredelung ab.
8.4 Eine etwaige Warenrücknahme durch PRAD Metallveredelung erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträgliche Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag.

9. Gewährleistung und Schadenersatz

9.1 PRAD Metallveredelung leistet Gewähr, dass die gelieferten Waren den Regeln der Technik und den einschlägigen Normen entsprechend verarbeitet wurden. PRAD Metallveredelung haftet aber nicht für die Ausführung und Eignung dieser Waren für eine bestimmte Verwendung.
9.2 Bei Mängeln hat PRAD Metallveredelung die Wahl, zu verbessern oder den Preis angemessen zu mindern. Für Mangelfolgeschäden wie insbesondere einen Betriebsstillstand und andere Vermögensschäden haftet PRAD Metallveredelung nur bei qualifiziertem Verschulden und nur bis zur Höhe des Kaufpreises des vom Mangel betroffenen Warenstücks. Für Schäden dritter Personen haftet PRAD Metallveredelung nur im Rahmen zwingender Produkthaftungsvorschriften. Jede darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
10. Geheimhaltung

10.1 Der Käufer stimmt zu, dass PRAD Metallveredelung Lichtbilder (Fotos) der verarbeiteten Waren zum Zweck der Eigenwerbung verwenden und diese in entsprechenden Medien (Informationsbroschüren, Webseiten, etc.) publizieren darf.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Alle Rechtsbeziehungen zwischen PRAD Metallveredelung und dem Vertragspartner unterliegen materiellem österreichischen Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Vertragspartnern ist Feldkirch.
11.3 Für die Auslegung des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der deutsche Text maßgebend.
11.4 Sollten Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen des Vertrages und der Allgemeinem Geschäftsbedingungen unberührt. Ungültige oder undurchsetzbare Bestimmungen gelten durch Regelungen ersetzt, die vernünftige Parteien an Ihrer Stelle getroffen hätten, um den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.

Es gilt immer die neuste Fassung unserer ABG´s.

Stand November. 2015

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